CDU Gemeindeverband Uetze Uetze
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Kommunales

Zukunftsicherungskonzept der CDU-Ratsfraktion in der Gemeinde Uetze

  • Lebensqualität erhalten und verbessern

Ziel der gemeindlichen Anstrengungen sind der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität in schönen Dörfern. Damit dieses nachhaltig gesichert ist, muss bei allen Überlegungen zu einer Zukunftssicherung die Wiedergewinnung der finanziellen Handlungsfähigkeit als Ziel feststehen. Seit 1997 hat Uetze keinen ausgeglichenen Haushalt mehr. Schulden rauben den Spielraum. Jahr für Jahr fallen über 1 Mio. € für Zinsen, Leasing (Schule) und Tilgung an. Das ist Geld, das bereits heute an anderen Stellen dringend gebraucht wird (Kindertagesstätten, Strassen und Bauerhaltung, Aufgaben aus Klimaschutz, aber auch Freibäder usw.). Das sind aber auch Schulden, die wir vererben und die unseren Kindern den Handlungsspielraum mehr noch als uns rauben, weil unsere Kinder später nicht mehr planen und steuern können, wie sie ihre Gemeinde gestalten wollen. Deshalb müssen sich alle weiteren Unterziele an diesem Oberziel orientieren. Bei allen Überlegungen muss für die CDU daher an erster Stelle ein Wille zum Sparen und an zweiter Stelle ein Wille zur Einnahmeverbesserung erkennbar sein. 

  • Haushaltssicherung

Die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist der Gemeinde in den letzten Jahren regelmässig von der Kommunalaufsicht vorgeschrieben worden. Alle Ausgaben sind mit folgenden Fragestellungen zu betrachten:

  1. Ist die Ausgabe freiwillig oder Pflichtaufgabe? - (Welche Ausgaben sind rechtlich verlagerbar?)
  2. Können die Aufgaben minimiert und kostengünstiger werden?
  3. Sind alle Möglichkeiten der Subsidiarität ausgeschöpft? - (dadurch Stärkung der Eigenverantwortlichkeit)
  4. Soll die Aufgabe (weiter?) durch die Gemeinde finanziert werden? (Prämisse: soviel Gemeinde wie nötig, so  wenig Gemeinde wie möglich)
  5. Ist die Personalzumessung dem tatsächlichen Bedarf angepasst? (kontinuierliche Aufgabenkritik und Überprüfung)

Die CDU fordert, den Einstieg in einen Bürgerhaushalt zu wagen, um den Bürgern Einflussmöglichkeiten zu schaffen. Erfahrungen anderer Kommunen, zeigen, dass daraus eine größere Akzeptanz bei möglicherweise schmerzlichen Einschnitten zu erwarten ist. Konkret wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, Einfluss auf das Haushaltssicherungskonzept zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten, auch zu öffentlichen Einrichtungen.

Die Verwaltung legt dem Rat Haushaltsszenarien vor, die aufzeigen, wie sich die Schulden bei gleichbleibenden Einnahmen und  Ausgaben bis zum Jahr 2018 entwickeln werden? In welchem zeitlichen Rahmen die Haushaltskonsolidierung  erreichbar ist (incl. Bedarfszuweisungen). Gleichzeitig soll die Verwaltung verschiedene Haushaltsszenarien zu folgenden Einzelfragen aufzeigen

  1. Wie gross sind die Gebäudeschäden (Investitionsbedarf)?
  2. Was kostet die energetische Sanierung der Gebäude?
  3. Wann tritt die Amortisierung der energetischen Sanierung ein?
  4. Was kostet die Sanierung der Gemeindestraßen?
  5. Wie wirkt sich der demographische Wandel aus (Bedarf und ggf. Überkapazitäten an Kinder- und Jugendpflegeeinrichtungen, Schulen, Alteneinrichtungen)?
  6. Wie wirkt sich finanziell die Verkleinerung des Rates aus? 
  • Gewerbe entwickeln

Steuern zahlende gesunde Unternehmen sind die beste Voraussetzung für eine lebendige zukunftssichere Gemeinde. Ziele sollen der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde sein. Ein umfassendes und realistisches Konzept zur Gewerbeentwicklung ist aufzustellen.

Ein erster Schritt ist durch die Aufnahme der Wirtschafts-Gesprächsrunde gemacht. Diesen Dialog gilt es zu intensivieren und zu verstetigen. Wünsche der Unternehmen sind aufzunehmen, zu bündeln und im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeinde unterstützend zu begleiten. Eine grundsätzlich positive Herangehensweise in den Fragestellungen muß für die CDU daher sein: „Was spricht dafür? Und wie kann die Gemeinde unterstützen?“. Bedenken und Vorbehalte „Was spricht dagegen? Warum was Neues?“ sind erst danach zu klären. Eine Fixierung auf bestimmte Wirtschaftsbereiche (z.B. Bio-Energie, Einkaufsland) ist zu vermeiden. Die Förderung der Ansiedlung von Betrieben für regenerative Energien kann und soll hierbei ein sinnvoller Baustein sein, ohne andere zu vernachlässigen.

Der ortsansässige Einzelhandel und das ortsansässige Gewerbe sind besonders in die Überlegungen und Beratungen einzubeziehen und zu stärken. Das beschlossene Einzelhandelskonzept ist weiter voranzutreiben. Durch den Besuch von Messen, Einbindung in überregionale Wirtschaftsforen und sonstige Kontaktaufnahmen ist der Standort Uetze zu bewerben und bekannt zu machen. Existenzgründer erhalten die bestmögliche Beratung. Auch hier sind bestehende Ansätze zu erhalten und zu verstetigen.

Auf politischer Ebene wird in Region, Land und Bund für eine Verbesserung der Internetanbindungen und der Verkehrsanbindungen geworben und gekämpft.  

  • Wohnen und Leben in gesunder Umwelt

Ein Wohnentwicklungskonzept ist zu erstellen, das den Charakter der Dörfer berücksichtigt, Natur und Umwelt nachhaltig schont und ggf. wieder regeneriert (Ressourcenschonung) und die Lebensqualität erhöht. Konkret gehören dazu:

- die Ausweisung und Bewerbung von höherwertigem Wohnstandorten (z.B. Wohnen am See in Obershagen),

- Überplanung der Kernbereiche (Ortskernverdichtung und Ortskernerneuerung),

- Verbesserung bzw. Sicherung und Schutz von Gesundheit und Eigentum (Erhalt und Optimierung der Feuerwehren, Fortschreibung des Feuerschutzleitplanes, Hochwasservorsorge)

- Verbesserung der Öffentlichen Sicherheit (ggf. Maßnahmen an Schwerpunkten des Vandalismus und der Kriminalität, z.B. Bahnhöfe, Bushaltestellen).

Zur Wohnqualität in schönen Dörfern gehört auch die Verbesserung des Straßennetzes, welches in den letzten Jahren vernachlässigt wurde. Im Wohnentwicklungskonzept sind deshalb auch hierzu Entwicklungslinien aufzuzeigen, die dem Bürger Planungen ermöglichen.

  • Kinder, Jugend, Familie, Senioren fördern 

Ziel der gemeindlichen Anstrengungen sind der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität in schönen Dörfern.

In diesem Sinne gehört dazu, den Wahlspruch „Freizeitland Uetze“ als lebenswerten Wohn- und Arbeitsstandort für die in Uetze lebenden Bürger aller Altersgruppen zu deuten und beizubehalten.

Zusammen mit Kultur- und Verkehrsvereinen, Wirtschaftsvereinigungen, der Region und anderen Stellen im Konsens mit der Bevölkerung ist zu entwickeln, wie Uetze in seiner Lage zentral zwischen Hannover, Braunschweig, Celle und Hildesheim seinen Platz finden kann. Vorhandene Ansätze sind zu entwickeln und zu verstetigen.

Dabei sind folgende Fragen zu berücksichtigen:

  1. Was wollen wir erreichen?
  2. Was können wir uns leisten?
  3. Worauf können wir verzichten?

Zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensqualität als Standortfaktor für Uetze (auch im Wettbewerb mit anderen Gemeinden) sind im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten zu fördern:

- die Kinderbetreuungsangebote bei besonderer  Förderung für Tagesmütter und freie Träger,
- die Schulen durch zügige Renovierung und Ausweitung von –ggf. freiwilligen Ganztagsangeboten mit Schulverpflegung
- Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. Pro Beruf)
- Beratungsangebote für Krisensituationen (Synergieeffekte suchen: Beteiligung an Beratungsstellen der Kirchen und Sozialverbände, Beratungsstelle der Region, ehrenamtliche Ansprechpartner)
- Vereine und Verbände, als wesentliche Träger von kulturellen Angeboten, sinnvoller Freizeitgestaltung, Garanten für Gemeinschaft, Lebensqualität und Schutz vor Vereinsamung. Eine Überbelastung der Vereine und Verbände ist zu vermeiden.

Insbesondere die Verkehrsanbindungen zur Steigerung der Mobilität als Grundlage für Wohlstand und Wohlbefinden für die Uetzer sind zu entwickeln und verbessern. Beispiele: Nahverkehrsanbindungen an die Busnetze der Nachbarlandkreise (z.B. an den Bahnhöfen Dollbergen und Dedenhausen).

Eine gemeindliche Befragung zu öffentlichen Einrichtungen (z.B. Erhalt oder Umstrukturierung der Freibäder) wird durchgeführt im Hinblick auf die Bereitschaft der Bürger zu finanziellen Opfern dafür. Die Fragestellung ist vom Rat festzulegen.